Der kleine Waffenschein
Ein umfassender Leitfaden
Der kleine Waffenschein in Deutschland erlaubt es volljährigen Bürgern, bestimmte Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen rechtmäßig in der Öffentlichkeit zu führen. Dieser Ratgeber beleuchtet alle relevanten Informationen rund um den kleinen Waffenschein – von den rechtlichen Grundlagen und den Voraussetzungen bis hin zu den Kosten und Pflichten.
Was ist der kleine Waffenschein?
Der kleine Waffenschein ist eine behördliche Genehmigung, nach § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG, die zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Zeichen (SRS) in der Öffentlichkeit berechtigt. Diese Erlaubnis ist deutschlandweit gültig und wird durch die zuständigen Behörden ausgestellt. Wichtig ist, dass der Schein immer mit der Waffe geführt werden muss, um rechtlichen Konsequenzen entgegenzuwirken.
Welche Waffen sind abgedeckt?
Der kleine Waffenschein umfasst folgende Waffen:
- Schreckschusswaffen:
Häufig als Gas- oder Signalwaffen bezeichnet, dienen sie der Selbstverteidigung. - Reizstoffwaffen:
Diese können CS-Gas oder Pfefferspray verwenden, das bei der Verteidigung eingesetzt wird. - Signalwaffen:
Häufig zur Notsignalgebung genutzt, fallen ebenfalls unter den Schein.
Es ist zu beachten, dass diese Waffen nur mit einem entsprechenden PTB-Prüfzeichen und ab Volljährigkeit geführt werden dürfen.
Voraussetzungen für den kleinen Waffenschein
Für den kleinen Waffenschein gelten klare Voraussetzungen:
- Mindestalter:
Der Bewerber muss mindestens 18 Jahre alt sein. - Zuverlässigkeit:
Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG) und persönliche Eignung (§ 6 WaffG) müssen vorliegen; das Mindestalter beträgt 18 Jahre ( 2 Abs. 1 WaffG).Zudem darf keine Mitgliedschaft in verbotenen Organisationen bestehen. - Eignung:
Keine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit und keine schweren physischen oder psychischen Erkrankungen, die den sachgemäßen Umgang mit der Waffe beeinträchtigen. - Sichere Aufbewahrung:
Waffen und Munition sind so zu sichern, dass unbefugter Zugriff ausgeschlossen ist ( 36 Abs. 1 WaffG); für SRS-Waffen genügt in der Praxis ein verschlossenes Behältnis.
Im Gegensatz zum großen Waffenschein ist weder ein Bedürfnisnachweis noch eine Sachkundeprüfung erforderlich. Auch eine Haftpflichtversicherung ist nicht notwendig.
Beantragung: Ablauf und zuständige Behörden
Um den kleinen Waffenschein zu beantragen, muss ein entsprechender Antrag bei der örtlich zuständigen Behörde gestellt werden. Dies kann je nach Bundesland die Polizei, das Ordnungsamt oder das Landratsamt sein. Der Antragsteller sollte Folgendes beachten:
- Einreichung:
Der Antrag muss in der Regel persönlich gestellt werden. Benötigte Unterlagen sind Personalausweis und eventuell eine Meldebescheinigung. - Bearbeitungsdauer:
Diese kann variieren, da die Prüfung der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit sorgfältig erfolgt. - Speicherung:
Daten werden im Nationalen Waffenregister erfasst und überwacht.
Wichtig:
Es wird empfohlen, sich im Vorfeld über die regionalen Unterschiede der Beantragungsprozesse zu informieren. Gebühren und Abläufe können kommunal variieren, die Rechtsgrundlagen sind bundesweit einheitlich (WaffG).
Kosten und Gültigkeit
Die Ausstellung des kleinen Waffenscheins kostet in der Regel zwischen 50 und 150 Euro. Die Gebühren können je nach Bundesland oder Kommune abweichen. Der Kleine Waffenschein wird in der Regel unbefristet erteilt; die Behörde kann die Zuverlässigkeit fortlaufend prüfen und die Erlaubnis widerrufen, wenn Voraussetzungen wegfallen (§ 45 WaffG – Widerruf allgemeiner Teil).
Rechte und Pflichten
Was ist erlaubt?
Mit dem kleinen Waffenschein dürfen folgende Punkte erfüllt werden:
- Führen von SRS-Waffen: Das Führen von SRS-Waffen ist mit Kleinem Waffenschein erlaubt, jedoch verboten auf öffentlichen Veranstaltungen (§ 42 WaffG) und im öffentlichen Personenverkehr (§ 42b WaffG).
- Einsatz nur in Notwehr oder Nothilfe: Der Gebrauch der Waffe ist auf Selbstverteidigungssituationen beschränkt.
Was ist nicht erlaubt?
Die strikten Beschränkungen des kleinen Waffenscheins sind ebenfalls zu beachten:
- Öffentliche Veranstaltungen: Das Führen ist bei öffentlichen Ereignissen untersagt.
- Schussabgabe im öffentlichen Raum: Das Schießen mit SRS-Waffen im öffentlichen Raum ist grundsätzlich unzulässig und kann als Ordnungswidrigkeit (§ 53 WaffG) geahndet werden; der Einsatz kommt nur in Notwehr/Nothilfe (§ 32 StGB) in Betracht.
Zusätzlich zur Erlaubnispflicht müssen der kleine Waffenschein und ein Ausweisdokument beim Führen stets mitgeführt werden.
Sanktionen bei Verstößen
Verstöße gegen die Regelungen des kleinen Waffenscheins können gravierende Konsequenzen haben. Das Führen einer SRS-Waffe ohne Kleinen Waffenschein ist strafbar (§ 52 Abs. 3 Nr. 2 a WaffG). Verstöße gegen Führverbote (z. B. § 42, § 42b WaffG) sowie gegen die Ausweis-/Mitführpflicht (§ 38 WaffG) sind Ordnungswidrigkeiten (§ 53 WaffG). Auch bei Missachtung der Aufbewahrungspflichten drohen Strafen und der Entzug der Erlaubnis.
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Fazit
Der kleine Waffenschein bietet Rechtssicherheit für den Umgang mit bestimmten Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten die gesetzlichen Auflagen und persönlichen Voraussetzungen genau überprüft werden. Unsere Fachleute stehen Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns und nutzen Sie die Expertise von Knappworst für Ihre persönliche Sicherheit!
Kleiner Waffenschein: Fragen und Antworten
Beantragung: Welche Unterlagen benötige ich?
Benötigt werden der Personalausweis und gegebenenfalls eine Meldebescheinigung. Auch die Vorlage des alten Scheins bei einer Verlängerung kann erforderlich sein.
Gilt der kleine Waffenschein auch für Messer oder Teleskopschlagstöcke?
Der Kleine Waffenschein gilt nicht für Messer oder Hieb- und Stoßwaffen. Das Führen u. a. von Einhandmessern und feststehenden Messern > 12 cm ist nach § 42a WaffG verboten (Ausnahmen z. B. Transport im verschlossenen Behältnis). Auch das Führen von Teleskopschlagstöcken ist ohne gesonderte Erlaubnis nicht abgedeckt.
Ist der Einsatz von Pfefferspray erlaubt?
Ja Pfefferspray ist als Tierabwehrspray frei erhältlich; der Kleine Waffenschein ist hierfür nicht erforderlich. Ein Einsatz gegen Menschen kommt nur im Rahmen der Notwehr/Nothilfe (§ 32 StGB) in Betracht.