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Aufbewahrung von Schreckschusswaffen

Sichere und gesetzeskonforme Lagerung

Die sichere Aufbewahrung von Schreckschusswaffen ist ein wesentliches Thema, das nicht nur rechtliche Anforderungen, sondern auch persönliche Verantwortlichkeiten umfasst. Schreckschuss-, Gas- und Signalwaffen dürfen in Deutschland ohne eine spezielle Erlaubnis ab 18 Jahren erworben werden, solange sie das PTB-Zeichen tragen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass es keine Auflagen zur sicheren Aufbewahrung gibt. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wissenswerte zur Aufbewahrung von Schreckschusswaffen, von den rechtlichen Grundlagen über Sicherheitsaspekte bis hin zu praktischen Empfehlungen.

Rechtliche Grundlagen und Pflichten

Das Gesetz schreibt vor, dass Schreckschusswaffen von Unbefugten unzugänglich aufbewahrt werden müssen. Diese Regelung dient dem Schutz vor Diebstahl und Missbrauch, insbesondere wenn Kinder im Haushalt leben. Obwohl ein Waffenschrank für die Aufbewahrung von Schreckschusswaffen nicht verpflichtend ist, bietet er einen erhöhten Schutz und wird daher empfohlen.

Die Bedeutung des PTB-Zeichens

Das PTB-Zeichen bescheinigt, dass die Waffe den Vorschriften des deutschen Beschussamts entspricht. Es ist ein essenzieller Bestandteil, um Schreckschusswaffen erlaubnisfrei zu besitzen. Trotzdem gilt die Pflicht, die Waffe sicher in einem verschlossenen Behältnis, wie einem abschließbaren Schrank, Koffer oder einer Box, zu lagern.

Trennung von Waffe und Munition

Ein zentraler Aspekt der Schreckschusswaffen-Aufbewahrung ist die Trennung von Waffe und Munition. Beide sollten in verschlossenen Behältnissen gelagert werden. Eine gemeinsame Aufbewahrung ist nur dann zulässig, wenn ein Waffenschrank mit mindestens Widerstandsgrad 0 (nach DIN/EN 1143-1) verwendet wird. Dies verhindert nicht nur unbefugten Zugriff, sondern minimiert auch das Risiko von Unfällen.

Praktische Empfehlungen für die Lagerung

  • Waffe ungeladen lagern: Eine geladene Waffe stellt ein erhöhtes Risiko dar und sollte vermieden werden.
  • getrennte Behältnisse nutzen: Verwenden Sie separate, abschließbare Boxen für Waffe und Munition.
  • Widerstandsgrad nutzen: Auch wenn gesetzlich nicht vorgeschrieben, erhöht ein zertifizierter Waffenschrank die Sicherheit.

Laut Waffengesetz sind Waffen und Munition so aufzubewahren, dass sie nicht abhandenkommen und unberechtigte Dritte keinen unbefugten Zugriff erlangen können.

Sicherheitsaspekte zur Vermeidung von Konsequenzen

Die Sicherheit, insbesondere der Ausschluss Minderjähriger und Unbefugter vom Zugang auf Schreckschusswaffen, ist von oberster Priorität. Ein Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften stellt eine Ordnungswidrigkeit bis 10.000 € (§ 53 WaffG) dar. Strafbarkeit kommt in Betracht, wenn infolge unsachgemäßer Aufbewahrung Waffen oder Munition abhandenkommen oder Unbefugte Zugriff erhalten (§ 52 Abs. 3 Nr. 7a WaffG). Schlimmstenfalls kann die Zuverlässigkeit des Besitzers in Frage gestellt werden, was den Verlust der Waffenbesitzkarte oder des kleinen Waffenscheins zur Folge haben kann.

Praktische Schritte zur Sicherung

  1. Überprüfung der Zugänglichkeit:
    Stellen Sie sicher, dass der Verwahrungsort jederzeit abgeschlossen ist.
  2. regelmäßige Kontrolle:
    Überprüfen Sie regelmäßig den Zustand der Sicherheitsmechanismen.
  3. Erweiterung des Schutzes:
    In einer häuslichen Gemeinschaft sollten berechtigte Personen die Aufbewahrungsregelungen mit der zuständigen Behörde abstimmen, um rechtlichen Konflikten vorzubeugen.

Besonderheiten bei der Lagerung

In speziellen Situationen, wie zum Beispiel in einer häuslichen Gemeinschaft, dürfen berechtigte Personen Waffen und Munition gemeinsam aufbewahren. Die gemeinsame Aufbewahrung ist nach § 13 Abs. 8 AWaffV für berechtigte Personen in häuslicher Gemeinschaft zulässig. Unberechtigte dürfen keinen Zugriff haben.

Eine vorherige Abstimmung mit der jeweiligen Behörde empfiehlt sich, um Missverständnisse oder Fehlinterpretationen der Gesetzeslage zu vermeiden.

Empfehlungen für Besitzer von Schreckschusswaffen

  • Nehmen Sie Ihre Verantwortung ernst:
    Der Besitzer ist alleinig für die sichere Aufbewahrung verantwortlich.
  • Schulungen zur Handhabung:
    Teilnehmer an Sicherheits- oder Handhabungsseminaren erhöhen ihre Kompetenz und damit auch die Sicherheit in der Handhabung von Schreckschusswaffen.
  • Häusliche Koordinierung:
    In einer häuslichen Umgebung mit mehreren Waffenbesitzern ist eine klare Kommunikation über Lagerungsvorschriften unerlässlich.

Zusammenfassende Tipps zur Aufbewahrung

  • Lagern Sie die Waffe immer ungeladen in einem verschlossenen Behältnis.
  • Bewahren Sie die Munition in einem separaten, verschlossenen Behältnis auf.
  • Verwenden Sie einen Waffenschrank für optimalen Schutz, auch wenn dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
  • Sorgen Sie dafür, dass keine Minderjährigen oder Unbefugten Zugang zu den Waffen haben.

Am Ende liegt es in Ihrer Verantwortung, die gesetzlichen Vorgaben stets zu befolgen und darüber hinaus Maßnahmen für eine bestmögliche Sicherheit zu ergreifen. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben nach deutschem Waffengesetz drohen Sanktionen bis hin zu Strafanzeigen.

Fragen und Antworten zur Aufbewahrung von Schreckschusswaffen

Welche gesetzlichen Bestimmungen gelten für die Aufbewahrung von Schreckschusswaffen?

Die Schreckschusswaffen-Aufbewahrung muss so erfolgen, dass Unbefugte keinen Zugriff haben. Dies bedeutet in der Regel, dass die Waffen in verschlossenen Behältnissen gelagert werden müssen.

Darf Munition zusammen mit Schreckschusswaffen aufbewahrt werden?

Wenn ein Waffenschrank mit mindestens Widerstandsgrad 0 verwendet wird, können Waffe und Munition zusammen gelagert werden. Andernfalls müssen sie getrennt in verschlossenen Behältnissen aufbewahrt werden.

Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen die Aufbewahrungsvorschriften?

Verstöße können mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro und strafrechtlichen Konsequenzen geahndet werden. Zudem kann die Zuverlässigkeit für den Waffenbesitz in Frage gestellt werden.