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Jagd- und Schonzeiten in Deutschland

In der gesamten Bundesrepublik sind Jagd- und Schonzeiten gesetzlich geregelt. Die Schonzeit dient der Artenerhaltung und umfasst in der Regel die Paarungszeit und anschließend die Zeit der Geburt und Aufzucht. So wird vorgebeugt, dass Jungtiere ihre Eltern verlieren und somit durch Unterernährung frühzeitig sterben. Während der Schonzeit dürfen alle Tiere, die in §2 aufgelistet sind, nicht gefangen oder getötet werden. Ausnahmen bestimmter Tierarten, Verkürzungen oder Verlängerungen der Schonzeiten bestimmen die Länder. Separat geklärt sind die Schonzeiten für Fische.

Herbst und Winter sind für die Jagd

Die Schonzeiten sind für viele Tierarten unterschiedlich. Dennoch kann man sagen, dass auf Bundesebene die Schonzeit für Wild von März bis August gilt und für Wildvögel wie Gänse, Enten und Schwanen von Mitte Januar bis Ende September. Für seltene Tierarten wie z.B. Elche, Luchse und Wachteln gilt eine ganzjährige Schonzeit. Da jedes Bundesland über andere Naturgebiete verfügt, gehen auch die Jagdregelungen recht stark auseinander. So darf man ein Rebhuhn in Bremen von September bis Mitte Dezember jagen, in Rheinland-Pfalz nur im September und Oktober, in Sachsen gar nicht. Da sich die Länder beim Festlegen der Schonzeiten nach dem aktuellen Wildbestand richten, sind die Bestimmungen veränderlich. Es lohnt sich also, vor der Jagd nachzuschlagen, für welche Tierarten Schonzeiten gelten. Aktuelle Informationen findet man im Internet.

Überschuss und Wildschäden

Wenn es von einer Tierart zu viele gibt, so dass das natürliche Gleichgewicht nicht länger gewährt werden kann, sind Jäger gefragt. Wildüberschüsse entstehen dann, wenn der natürliche Feind einer Tierart sich nicht mehr im Habitat aufhält. Es entstehen immer wieder Überschüsse von Kaninchen oder Rehe, wenn die Raubtiere wie Wölfe, Luchse und große Greifvögel fehlen. Auch nach einem besonders milden Winter kann der Wildbestand im Frühling viel größer sein als erwartet. Ob tatsächlich ein Wildüberschuss besteht und wie dagegen vorgegangen werden soll, entscheidet die lokale oder regionale Politik. Wenn Wildschäden die Sicherheit der Menschen in Gefahr bringt, werden die gesetzlichen Bestimmungen ebenfalls angepasst. So stellen Kaninchen zum Beispiel eine große Gefahr dar, wenn sie mit ihren Bauten Deiche oder Bahndämme beschädigen. In Gebieten, wo dies der Fall ist, wurde die Schonzeit entweder verkürzt oder die sämtliche Schonzeit aufgehoben. Einer Privatperson steht es nicht frei, selber einzuschätzen, ob ein Überschuss oder eine große Gefahr auf inakzeptable Wildschäden besteht, auch nicht wenn es das eigene Grundstück betrifft.

Ahndungen bei Verstößen

Im Bundesjagdgesetz (BJagdG) steht, dass Verstöße Geldstrafen von bis zu 5.000,00 € nach sich ziehen können. Auch kann ein Gericht bei Straftaten den Jagdschein entziehen und darüber hinaus für ein bis fünf Jahre eine Sperre verhängen. Wenn sich der Jäger nicht einsichtig zeigt, kann die Sperre sogar ohne Frist beantragt werden. Über Fälle, die nicht im BJagdG geregelt sind, entscheiden die jeweiligen Bundesländer.

Zusammengefasst: wer sich richtig vorbereiten will, schaut zunächst auf die lokalen und regionalen Gegebenheiten, überprüft dann die Schonzeiten des Landes und kann im Zweifelsfall noch auf die Tabellen des Bundes zurückgreifen. Durch die Einhaltung der Schonzeiten tragen alle dazu bei, dass auch die nächsten Generationen die Jagd genießen können. Weidmannsheil!